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Sonntagsarbeit Konditor - Druckversion

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Sonntagsarbeit Konditor - Pfeiffer - 09.09.2022

Der KV für Konditoren sieht für Sonntagsarbeit einen Zuschlag für die ersten 8 Stunden in Höhe von 100 % vor.
Demnach ist dieser Zuschlag auch dann zu berücksichtigen, wenn die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit immer am Sonntag zu leisten ist.
Kann der Zuschlag auch in Zeitausgleich konsumiert werden?

Herzlichen Dank für Rückmeldungen.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer


RE: Sonntagsarbeit Konditor - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.09.2022

Nachdem es in den KV-Datenbanken verschiedenste Versionen (Bundesländer-Versionen sowie Angestellten- und Arbeiter-Versionen) dieses Kollektivvertrages gibt, gebe ich nachstehende drei Tipps:

1. Bei Fragen, die einen Kollektivvertrag betreffen: bitte hier auch den KV verlinken. Am besten auf www.kollektivvertrag.at. Danke für Ihr Verständnis!

2. Im relevanten Kollektivvertrag danach Ausschau halten, ob das Wort Freizeit oder Zeitausgleich in irgendeiner Form so vorkommt, dass man sagen muss, die Umwandlung eines Zuschlages in Freizeit ist kategorisch ausgeschlossen (glaube ich zwar nicht, aber man kann es erst sagen, wenn man den KV "abgeklopft" hat, was eine Tätigkeit ist, die man ja auch selber durchführen kann).

3. Normalerweise kann man auch den kollektivvertraglich geregelten Anspruch auf einen Zuschlag auf ein Zeitkonto umwandeln, vorausgesetzt es gibt dazu auch das Einverständnis des jeweiligen Arbeitnehmers oder der jeweiligen Arbeitnehmerin. Die Steuerfreiheit des Zuschlages geht dadurch verloren.