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Gewinnfreibetrag - Übertragung stiller Reserven - Druckversion

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Gewinnfreibetrag - Übertragung stiller Reserven - BERNI - 21.08.2019

Kann man ein Wirtschaftsgut, auf das stille Reserven übertragen wurden (ganze Anschaffungswert wurde ausgeschöpft) auch als WG für inv. GFB nehmen?


RE: Gewinnfreibetrag - Übertragung stiller Reserven - Steuerexperte - 21.08.2019

Ja, das ist möglich. Als Anschaffungskosten für den investitionsbedingten GFB gilt allerdings nur der nach der Übertragung verbleibende Betrag (EStR Rz 3868).

Viele Grüße