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Vorsteuer-Erstattung in Deutschland - Druckversion

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Vorsteuer-Erstattung in Deutschland - Klaus - 04.09.2019

Hallo,
 
2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin?

Müsste der deutsche Lieferant die Rechnungen rückwirkend korrigieren? Er weigert sich.

Gruß, Klaus


RE: Vorsteuer-Erstattung in Deutschland - viola.duernberger - 04.09.2019

Über das Vorsteuererstattungsverfahren wird es nicht funktionieren - B2B
Die UID-Nummer ist nicht immer zwingend. s. hier:

https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5303&docid=337811


RE: Vorsteuer-Erstattung in Deutschland - Klaus - 25.10.2019

Hallo Frau Dürnberger, 

vielen Dank für Ihren Tipp. Er war Goldes wert. 
Es hat zwar gedauert, aber der deutsche Lieferant hat eingelenkt und die Rechnungen korrigiert. In diesen Tagen müsste ich die zu viel bezahlte 19 % USt zurück bekommen. 

LG Klaus