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Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Druckversion

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Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Manfred - 02.10.2019

In der Kanzlei betreuen wir eine GmbH, die sich auch über Crowd-Funding finanziert hat.

Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen.

Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen?

Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung?

Danke für Ihren Tipp.


RE: Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Steuerexperte - 02.10.2019

Sofern das Nachrangdarlehen als Eigenkapital zu qualifizieren ist, und die Crowdfunding-Geber keine Gesellschafter sind, halte ich einen Ausweis als disponible Kapitalrücklage für richtig.

Der OGH (4Ob110/17f) hat solche Nachrangdarlehen jedoch als Fremdkapital beurteilt. Das müsste man sich vorab anhand der vertraglichen Ausgestaltung ansehen.

Viele Grüße