Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding (/showthread.php?tid=656) |
Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Manfred - 02.10.2019 In der Kanzlei betreuen wir eine GmbH, die sich auch über Crowd-Funding finanziert hat. Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen. Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen? Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung? Danke für Ihren Tipp. RE: Frage zum steuerlichen Evidenzkonto/Crowd-Funding - Steuerexperte - 02.10.2019 Sofern das Nachrangdarlehen als Eigenkapital zu qualifizieren ist, und die Crowdfunding-Geber keine Gesellschafter sind, halte ich einen Ausweis als disponible Kapitalrücklage für richtig. Der OGH (4Ob110/17f) hat solche Nachrangdarlehen jedoch als Fremdkapital beurteilt. Das müsste man sich vorab anhand der vertraglichen Ausgestaltung ansehen. Viele Grüße |