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KV Glaser - Weihnachtsgeld bei Teilzeit
#1
Liebes Forum

Ich habe den KV Glasergewerbe für Arbeiterinnen anzuwenden. Bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration stellt sich für mich die Frage, wie die KV-Bestimmung bei einem Teilzeit-AN anzuwenden ist. 

Laut KV beträgt die WR pro Woche der Betriebszugehörigkeit 3,26 Stundenlöhne. 

Es gibt keine Aussage darüber, wie eine Teilzeitbeschäftigung in diese Berechnung einfließt. Noch dazu, wenn der AN erst am 1.7. begonnen hat. Ich würde - analog dem KV Bauhilfsgewerbe - die geleisteten Jahresstunden / 39 dividieren um so auf die Wochenanzahl zu kommen. Liege ich damit richtig? 

Herzlichen Dank!
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#2
Der KV regelt zwar nicht wirklich ausdrücklich die Vorgangsweise bei der Teilzeitbeschäftigung, verbietet aber umgekehrt die Aliquotierung auch nicht wirklich. Die EuGH-Judikatur hat ja vor einigen Jahren zum Thema "Kinderzulage" bei den Banken klargestellt, dass im Falle der Teilzeit dieser Betrag auch nur anteilig zusteht, nachdem der KV nur einen Betrag geregelt hatte und keinerlei Aussage zur Teilzeit tätigte.

Daher würde ich dennoch eine anteilige Berechnung vornehmen.
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