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ges GF Sachbezug und BA Pauschale
#1
Werte Kollegen, 
ich ersuche um Eure Information, ob das Thema Einnahmen beim Geschäftsführer richtig umgesetzt wurde.

Ein ges.GF einer GmbH erhält einer Firmenfahrzeug mit voller Privatnutzung. Es wird ein Sachbezug lt. Verordnung berechnet. In diesem Fall kommt der höchste Sachbezug mit € 960,00 monatlich zur Anwendung und dieser wird auch neben den Honoraren des GF den Lohnnebenkosten unterworfen.

Einkunftsermittlung GF:
Summe aller Honorare: 50.000,00
Summe der SB: 11.520,00
somit Berechnungsgrundlage für das 6% BA-Pauschale: 61.520,00
BA Pauschale:  3.691,20
abzügl. SVA
= Bemessung Einkommensteuer

Können die Lohnnebenkosten die bei der Gesellschaft für den Sachbezug anfallen zusätzlich beim GF abgezogen werden?

Danke für Eure Meinungen
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#2
Sehen sie sich die EStR RZ 1069 und RZ 4109a letzter Absatz an. Da geht es rein um den Sachbezugswert ohne LNK.
Auf jeden Fall geht noch der Grundfreibetrag. VSt Pauschale könnte auch ein Thema sein.
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#3
Wenn ich richtig verstehe, wurde der Sachbezug deswegen angesetzt, weil die SVA-Beiträge vom Bankkonto der Gesellschaft bezahlt wurden. Die SVA-Beiträge sind in dem Fall Aufwand der GmbH und können nicht nochmal bei der ESt des GF geltend gemacht werden.
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#4
Doch schon. Die übernommenen SVA-Beiträge sind in der GmbH, ebenso wie der PKW, wie ein Sachbezug zu behandeln. Also DB, DZ und Kommunalsteuer.
In der ESt Erklärung des Ges. Gf. muss er die übernommen SVA Beiträge zum GF-Bezug hinzurechnen (ohne LNK) und kann sie in selber Höhe wieder in der KZ9225 geltend machen.
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#5
Also dir LNK in der GmbH sind beim GF in seiner persönlichen STE nicht abzugsfähig. Die 6% können aber vom Gesamtbetrag {inkl. Sachbezug} geltend gemacht werden + Grundfreibetrag.

(28.12.2018, 19:18)ERJ schrieb: Doch schon. Die übernommenen SVA-Beiträge sind in der GmbH, ebenso wie der PKW, wie ein Sachbezug zu behandeln. Also DB, DZ und Kommunalsteuer.
In der ESt Erklärung des Ges. Gf. muss er die übernommen SVA Beiträge zum GF-Bezug hinzurechnen (ohne LNK) und kann sie in selber Höhe wieder in der KZ9225 geltend machen.

Korrekt ✔️
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