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Praxisfrage des Tages: Erstmalige Ausstellung einer e-card ab 1.1.2020 und die Rolle des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin

In Verbindung mit der erstmaligen e-card-Ausstellung ab 1.1.2020 wurde ich zuletzt mit zwei Aussagen konfrontiert:

1. Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Informationsblatt des Dachverbandes betreffend Erfordernis der Bildbeibringung auszuhändigen.

2. Bringt der bzw. die Arbeitnehmer/in nicht binnen drei Monaten das Foto zur Registrierstelle, dann besteht kein Versicherungsschutz.

Lesen Sie hier, was ich dazu in Erfahrung bringen konnte:

https://www.xing.com/communities/posts/p...1018494746