Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Berechtigte Entlassung eines Buchhaltungsleiters wegen Beihilfe zur Verschleierung
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Sachverhalt:

Der Prokurist eines Unternehmens wurde zusätzlich in den Beirat einer der Tochtergesellschaften entsandt.
Für diese Tätigkeit erhielt er ein jährliches Entgelt in Höhe von rund € 6.000,00.

Der Leiter der Buchhaltung half dem Prokuristen bei der „Nichtoffenlegung“ dieser Zusatzeinkünfte.

Dies geschah im Jahr 2008 und wurde im Jahr 2013 aufgedeckt, woraufhin der Buchhaltungsleiter fristlos entlassen wurde.
So entschied der OGH:

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