Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Corona-Kurzarbeit/geringfügig Beschäftigte
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Hallo,
meine Klientin beschäftigt um die 20 DN, 5 davon sind geringfügig beschäftigt (10 WStd.). Können auch die gfg. Beschäftigten ins Kurzarbeiitsprogramm aufgenommen werden?
Danke.
Wir bekommen morgen die neue Kurzarbeitsrichtlinie.

Geringfügig Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt sein.
Wie sieht es mit All-In Vereinbarungen aus, kommt es hier zu einem "Rausschälen" der Überstunden oder wird einfach um den %Satz gekürzt?