Ich habe einen Klienten mit 2 TZ-Beschäftigten mit jeweils 24 Wochenstunden. Ist hier auch eine Kurzarbeit möglich?
Wieviel Wochenstunden sind hier 10% - 2,4 Studen oder 3,85 Stunden?
Danke und bleibt alle gesund.
Kurzarbeit wäre auch hier möglich.
Im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes muss man mindestens auf eine Normalarbeitszeit von 10 % der vereinbarten Normalarbeitszeit kommen (in Ihrem Fall somit 2,4 Wochenstunden).
Es kann aber - wie erwähnt - über den Kurzarbeitszeitraum verteilt werden, sodass rechnerisch an einigen Wochen sogar die NAZ in Richtung NULL gehen kann, wenn an den übrigen Wochen wieder "aufgeholt" wird.
wie ist es mit den Pauschalsätzen pro Std bei Teilzeitbeschäftigten
ich habe zB eine Dienstnehmerin mit 28 Std pro Woche
Pauschalsatz pro Std * übliche Vollzeit / tatsächliche Wochenstd
also zb
Pauschalsatz laut Bruttoentgelt aus Exceltabelle liegt bei 10,46
10,46 mal 40 Std pro Woche / 28 Std pro Woche = Pauschalsatz von 14,94 für die Teilzeitbeschäftigung
in weiterer Folge mal der vorauassichtlichen Ausfallstunden - ergibt den Beihilfebetrag
danke
weiters
ich habe einen Dienstnehmer mit nur einer Teilzeitbeschäftigten
ist in der Einzelvereinbarung dann die Kürzung mit den Vollzeitstd anzugeben - also bei Punkt 1 Kurzarbeit und zb Option 3
oder mit der tatsächlichen Stunden der Teilzeitkraft - beschrieben ist es zwar am Beispiel einer Vollzeitkraft - aber hab ich in diesem Fall ja keine
also Vollzeit Beispiel und unten bei Punkt 3 Anzahl der Teilzeitbeschäftigten nehm ich an
zu Frage 1 wird es heute oder morgen von mir noch Erläuterungen geben.
zu Frage 2 haben wir eine Anfrage beim AMS laufen.