Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Lehrlinge in Kurzarbeit - Berufsschule
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Guten Tag, 
wir möchten unsere Lehrlinge in Kurzarbeit schicken - 3 Monate, Reduktion um 90%. Einige Lehrlinge sind derzeit in der Berufsschule - zählen diese Zeiten weiterhin als Arbeitszeit und haben sie somit Auswirkung auf die geleisteten Stunden?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Beste Grüße,
Martina
Berufsschulzeiten sind weiterhin Arbeitszeiten und somit erbrachte Arbeitsstunden.