Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit-Aufrollung & Lohnpfändung
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Geschätztes Forum!

Da aufgrund der Kurzarbeit zum jetzigen Zeitpunkt keine korrekte März-Abrechnung gemacht werden kann, wird der März in den überwiegenden Fällen "normal" abgerechnet und im April aufgerollt.

Wenn nun aber bei einem DN eine Lohnpfändung läuft, wird bei einer "normalen" März-Abrechnung zuviel gepfändet, der Gläubiger wird dieses "Zuviel" aufgrund der Aufrollung wohl nicht zurück bezahlen....

Wie soll man hier am besten vorgehen?

Herzlichen Dank!
Bei der nächsten Rate das in Abzug bringen, was im März abgezogen worden ist.