Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Karenzrückkehr in Kurzarbeit
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo, was sagt ihr? Im Betrieb Kurzarbeit ab 1.4.2020. Am 15.4. kehrt eine Dame von der Karenz zurück. Nach meinen Recherchen kann sie daher erst ab 15.5. in Kurzarbeit. Aber ist das überhaupt möglich, dass ich jetzt mal für die aktuellen Dienstnehmer KUA beantrage und dann am 15.5. einen neuen Antrag für die Dame? 
Oder wird ein neu hinzugetretener Dienstnehmer in der KUA Zeit nicht gefördert, auch wenn man als Dienstgeber die Dame ja beschäftigen muss.
Wer hat hier eine verlässliche Antwort?
Hallo,

zurückkehrende DienstnehmerInnen sind in der Kurzarbeit möglich, soweit wurde es sehr früh klargestellt. Bei der AK habe ich folgenden Text gefunden:
Liegt bei Beginn der Kurzarbeit kein oder ein verringerter Entgeltanspruch vor (Karenz/Entgeltfortzahlung), so ist das Nettoentgelt auf Basis des fiktiven Entgelts zu berechnen.

Wie das mit den Anträgen ist, habe ich Anfang April hier schon mal gefragt, das ist anscheinend noch einer der offenen Punkte, auf deren Lösung wir alle gespannt warten. Vl am besten mit dem zuständigen AMS klären, wie der Antrag auszufüllen ist, bezüglich zurückkehrendes Personal.

Falls du jemanden erreichst, würd ich mich über deine Antwort freuen. Ich habe noch nichts gehört von ihnen. Ich hab einmal ein Mail an die Kurzarbeitsadresse vom AMS geschickt, habe 2,5 Wochen auf eine Antwort gewartet, die sinngemäß gelautet hat "sorry, dauert aktuell länger, aber hoffentlich hat sich Ihre Frage mittlerweile beantwortet. Wenn nicht, nochmal schreiben". Also auch da natürlich schwierig, Infos zu bekommen, zumal auch dort natürlich Rechtsunsicherheit herrscht, also durchaus verständlich.
Hallo,
Mir wurde von einem AMS-Mitarbeiter der für KUA in Oberösterreich/Traun zuständig ist mitgeteilt, dass die Mitarbeiter die aus der Karenz zurückkehren, sofort in die KUA gehen können.
Er gab mir den Ratschlag diese Mitarbeiterin gleich in die Sozialparntervereinbarung bzw. AMS KUA-Beihilfebegehren mit einzubeziehen, aber auch einen Vermerk am AMS-KUA-Begehren, dass eine Mitarbeiterin von Karenz ab den 1. Arbeitstag in Kurzarbeit ist.
Den Antrag für unsere Firma in OÖ habe ich schon abgeben, aber noch kein Rückmeldung ob er bewilligt wird.

In Kärnten hatte ich den selben Fall. Kurzarbeit ab 01.04.2020. Mitarbeiterin kam während der KUA von Karenz am 08.04.2020 zurück. Am Antrag hatte ich dies gleich vermerkt, das bei dieser Mitarbeiterin die KUA ab 08.04.2020 beginnt. Dieser Antrag wurde mittlerweile schon bewilligt.
Hi Silvia, oh das ist ja eine positivie Nachricht. In meinem Fall kommt erschwerend dazu, dass die Mitarbeiterin bis zum 15.4. geringfügig war und dann erst ab morgen wieder Vollzeit.
Wir werden sehen ob das dann auch geht. WIKU meint ja.