Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: KV-Erhöhung während KUA
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Liebe Forum-Teilnehmer*innen,
noch eine Frage zur KUA-Abrechnung.

Laut Abrechnungsempfehlung der WKO ist als Bemessungsgrundlage die letzte vollständige Abrechnung vor KUA heranzuziehen (in meinem Fall die Februar-Abrechnung).
Wie behandle ich aber nun die KV-Erhöhung für Friseure ab 1. April 2020?

Herzlichen Dank für Hilfestellungen.
lG, Manuela
Sie haben ganz richtig gesagt, dass laut unserer Handlungsempfehlung die Entgelte jenes Kalendermonats zu nehmen sind, das vor dem Beginn der Kurzarbeit lag.

Lohnerhöhungen, die in der Zwischenzeit eintreten, bleiben vorerst mal außer Betracht und werden gegebenenfalls bei der Neuberechnung im Nachhinein berücksichtigt.
Danke für die Klarstellung.
lG, Manuela