Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: AMS Abrechnung KUA
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Hallo,

wir sind gerade dabei die Abrechnung der Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe auszufüllen.

Was genau gehört in das Feld "Stunden, für die Ersatzleistungen gebühren" eingetragen?
Die Mitarbeiterin hat noch 100% Krankenentgeltanspruch und wir sind AUVA Zuschussberechtigt.
Gehört hier dann der Krankenstand ab dem 11. Tag eingetragen?

Bei der Nachfrage beim AMS erhält man als Antwort "Das wissen wir nicht, wir sind nur die auszahlende Stelle"!!!
Krankenstand für die Anspruch auf AUVA-Zuschuss besteht sind im Feld „Stunden für die Ersatzleistungen gebühren“ einzutragen

ohne Zuschuss in das Feld Entgeltfortzahlung für Krankenstand und § 1155 Abs. 3 ABGB


unter News gibts folgenden Eintrag
www.vorlagenportal.at (Rainer Kraft) WIE KRANKENSTÄNDE WÄHREND KURZARBEIT ABZURECHNEN