Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: vorzeitige Alterspension während Kurzarbeit
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Liebe Forumsteilnehmer!

Ein Mitarbeiter, der sich in Kurzarbeit befindet, denkt darüber nach, die vorzeitige Alterspension in Anspruch zu nehmen.

Ich nehme an, dass in einem solchen Fall keine Auffüllpflicht besteht?

Ist eine Meldung an bzw. Zustimmung durch das AMS oder die Gewerkschaft erforderlich?

Danke im Vorhinein!
Den Frage-Antworten-Sammlungen der WKO finden Sie unter der Frage Nr. 29 (29. Worauf ist zu achten, wenn Arbeitsverhältnisse während der Kurzarbeit beendet werden?) unter anderem folgende Antwort

Folgende Beendigungen grundsätzlich behaltepflichtiger Arbeitsverhältnisse sind für den Bezug der Kurzarbeitsbeihilfe jedoch unschädlich und lösen keine Auffüllverpflichtung aus:

  • die Beendigung infolge von Tod oder Pensionierung.