Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Firmenwagen mit priv.Nutzung / Änderung
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Hallo,

hätte eine Frage wg. einer geplanten Änderung bei Firmenautos (alle mit Privatnutzung & Sachbezug über LV). Die betroffenen Mitarbeiter (eine davon bin ich) haben unterschiedliche Vereinbarungen.

a) keine vertragliche Vereinbarung - betrifft Mitarbeiter die schon ca. 20 Jahren bei uns sind und seitdem ein Firmenauto fahren (haben das Auto über die Jahre hinweg in diversen Positionen behalten)

b) wo im Vertrag drinsteht dass ein Firmenauto seitens der Firma zur verfügung gestellt wird - dies aber widerrufen werden kann

c) wo im Vertrag steht dass ein Firmenauto zusteht

d) wo im Vertrag nichts drin steht - wo es aber nur einen Brief wg. der Beförderung zum ..... gibt (neu Position) und dass diese Position ein Firmenauto beinhaltet

Meine Fragen:

1) Es wurde nun beschlossen dass ab nächster Woche wg. Einsparungen die Tankrechnungen ab sofort von allen Mitarbeitern selbst bezahlt werden müssen (a-d). Dies war bei niemanden vorher vertraglich geregelt. Jahrelang wurden die Tank- und alle sonstigen Rechnungen von der Firma bezahlt (Tanken über Routex Karten die nun eingezogen werden). Ist diese Vorgehensweise für a-d rechtens? Wenn nein wie argumentiert man da für a-d

2) Im Raum steht auch dass bestimmten Mitarbeitern die Firmenautos weggenommen werden sollen. Wie sieht es da für a-d aus?

Ich habe hier ehrlichgesagt noch nicht viel Ahnung - denke aber einfach was huschhusch ändern & sogar wegnehmen kann man das ja nicht oder? Krise schön und gut aber da geht es ja Netto um nicht so wenig Geld was ja eigentlich auch Gehaltsbestandteil ist.

Hoffe ich bin hier im Forum richtig - das Klima ist im Moment im Unternehmen solala Undecided - werde bei der Arbeiterkammer auch mein Glück versuchen - jedoch bis man da Termin bekommt dauert es sicher - daher versuche ich hier mal mein Glück weil es mich selbst sehr interessiert.

Liebe Grüße & Danke schon jetzt für eine Info dazu.

Christine
zu Frage 1:

Hier kann man durchaus von einer Betriebsübung sprechen, die vom Unternehmen auf gar keinen Fall einseitig eingestellt werden kann.


zu Frage 2:

Dort, wo es keine Widerrufsvorbehalte gibt, kann das Firmen-KFZ nicht einseitig "weggenommen" werden. Dort, wo es Widerrufsvorbehalte gibt, muss man checken, ob nicht doch ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden muss.

Insgesamt also auch ein wichtiges Beratungsthema. Dass die Firma "sparen" muss, ist sicherlich kein Einzelfall. Dass aber Verträge einzuhalten sind, ist auch unumstritten. Daher muss man auch die jeweilige vertragliche Situation im Detail sich ansehen, daher ist meine Einschätzung mal unverbindlich zur ersten Orientierung der Situation.