Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Sonderzahlung während der kurzarbeit
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Hallo, 

habe eine Frage bezüglich der Sonderzahlung während der Kurzarbeit. Kv eisen und metall arbeiter lt. Kv bezahlen wir bei der sonderzahlung den monatslohn und die durchschnittlen geleisteten schmutzzulagen der letzten 13 wochen. Ab 01.04 haben wir kua reduzierung der arbeit um 90 % im april wurde zb gar nicht gearbeitet.
Für die berechnung des urlaubsgeldes hätte ich die letzten 3 vollen monaten vor kurzarbeit (jänner, februar, märz) als berechnungsgrundlage für die schmutzzulage verwendet.

Vielen Dank
Sie werden zu Ihrer Frage eine Aussage dazu im Lohnverrechnungsleitfaden Kurzarbeit finden, der vom BMAFJ zwischen 15.06. und 19.06.2020 erscheinen wird.

Ich möchte nur die Begutachtungsphase noch abwarten, bevor ich hier vorschnell eine Äußerung vornehme.

Sie werden aber sehr wahrscheinlich die fiktive ungekürzte Basis nehmen müssen (unter der Annahme, dass keine Kurzarbeit vereinbart wurde).