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Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen Vertrauensunwürdigkeit

OGH 8 ObA 3/20d vom 24. Jänner 2020

Die "Kündigung wegen Vertrauensunwürdigkeit eines Vertragsbediensteten" war im vorliegenden Fall gerechtfertigt und zwar aus folgenden Gründen:
eigenmächtige Inanspruchnahme von Zeitausgleich,

Missachtung einer Dienstanweisung,
Bezeichnung von Hilfskräften gegenüber Vorgesetzten als „faule Schweine“;
Äußerung, der vorgesetzte Amtsleiter könne sich einen vorbereiteten Vereinbarungsentwurf „in den Arsch schieben“
Diese Vorkommnisse waren dem Ansehen und Interessen des Dienstes abträglich, weshalb die Kündigung auch gerechtfertigt war.

Praxisanmerkung:


Angewandt auf die Privatwirtschaft könnte dies den "Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bedeuten.