Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Friseure - fallweise Beschäftigung
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Hallo,

ich hätte folgende kurze Frage: 

Fallweise Beschäftigung für einen Tag, 9 Stunden.
Abzurechnen ist der normale Lohn, anteilige Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung (stundenweise)
Frage: Die Trinkgeldpauschale muss ich auch ansetzten - in diesem Fall 3,50 Euro für einen Arbeitstag? (laut amtlicher Verlautbarung)

Frage: Könnte die Beschäftigte auch 10 Stunden für einen Tag arbeiten ohne Überstunden auszulösen?
Es könnte theoretisch auch eine 9. Tagesstunde schon als Überstunde zu werten sein.

Ob dies der Fall ist oder nicht, das hängt auch davon ab, wie die Tagesnormalarbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer/innen am jeweiligen Tag "aussieht".

Generell ist nach dem Friseur-KV die Tages-NAZ gemäß § 4 Abs. 1 8 Stunden, kann aber auch mehr sein, wenn dies bei den Vollbeschäftigten auch der Fall ist (zB wegen Umverteilung der NAZ während der Woche).

Ein 10-Normalstunden-Tag ohne Überstunden ist nur möglich, wenn für die übrigen Arbeitnehmer/innen eine 4-Tage-Woche gilt und deshalb der 10-Stunden-Tag gesetzlich zulässig ist.

Der KV sieht keine außertourliche Möglichkeit für einen 10-Normalstundentag vor.

Die genannten Bezüge sind grundsätzlich soweit von der Schilderung her korrekt.

Die Trinkgeldpauschale ist korrekt:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv...073.pdfsig
Vielen dank für die info