Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit und Gehaltserhöhung
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Bei meine Klienten wurde die Kurzarbeit verlängert und 1 Mitarbeiterin hat eine Gehaltserhöhung bekommen, bleibt aber das Gehalt für die Abrechnung das letzte vor Kurzarbeit?

Vielen Dank
Für die geleisteten Stunden "greift" die Erhöhung.

Das Bruttomindestentgelt aber bleibt gleich hoch (wodurch die Kurzarbeitsunterstützung sinkt).

Im LV-Leitfaden zur Personalverrechnung in der Kurzarbeit sind wir auch auf diesen Punkt eingegangen:

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:e6ba9d97...chnung.pdf