Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Vergütung für den Verdienstentgang gem § 32 Epidemiegesetz
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Wie wird die Vergütung durch die MA 15  für den Verdienstentgang gemäß § 32 Epidemiegesetz richtig verbucht?
Soll die Vergütung als sonstiger betrieblicher Ertrag verbucht werden oder darf sie im Gehaltsaufwand erfasst werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung!