Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung
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Hallo zusammen,
mit neuem Arbeitsjahr beginnt ja wieder der volle Anspruch beim DN.
D.h. derzeit hat der 0% Entgelt (weil schon lange krank).
Am 27.3.2019 beginnt sein neues AJ = neuer Anspruch.
Wenn ich nun einen befristeten DV bis 31.3.2019 habe --> Entgeltfortzahlung auch nur bis 31.03.2019 - korrekt?

https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.796304

GKK schreibt ja das es auch bei einer einv. Lösung mit z. B. Ende 30.3.2019 ebenfalls so ist.

Liege ich da richtig?
DANKE,
Robert
Im Falle eines vereinbarten Zeitablaufes enden Beschäftigung und Krankenentgelt spätestens zum Ende der Beschäftigung (in Ihrem Fall also zum 31.3.3019).
VIELEN DANK für die rasche Antwort,
LG
Robert