Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Pflichtveranlagung -> Fristen
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Liebe Forum-Mitglieder,

kurze Frage bezüglich einer Aufforderung der Finanz zu Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung: gibt es eine Frist in der das Finanzamt die Abgabe einfordern kann?

Ein Pensionist hat aktuell die Aufforderung erhalten, die Arbeitnehmerveranlagung 2015 bis spätestens 31.12.2020 abzugeben. Die Jahre 2016-2019 wurden bereits veranlagt.
Pflichtveranlagungsgründe sind vorhanden (mehrere Dienstverhältnisse während des KJ 2015).

Herzlichen Dank für die Rückmeldung und Info, schöne Grüße

a.s
Ja und zwar die Frist, die vom Finanzamt gesetzt wurde (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988).