Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Vorsteuerkorrektur in Q4?
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Hallo,

wenn in einzelnen Quartalen Vorsteuern nicht geltend gemacht wurden - holt ihr das in der UVA für Q4 nach oder macht ihr es in der USt-Jahreserklärung?

Hätte hier einen Fall mit unterjährig nicht erfassten Ausgaben für das anteilige Arbeitszimmer. Tendiere zur Geltendmachung von Q1 bis Q4 in der Jahreserklärung.

LG,
andreas
Guten Abend,

der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.

Viele Grüße