Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Ratenansuchen
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
es gibt ein Modell bei der Finanz, wo man ein Ratenansuchen machen kann betreffend Rückstände, die aus dem Zeitraum 15.3.2020 bis 31.3.2021 entstanden sind 

meine Frage: 
E-Steuernachzahlung aus 2019 (Bescheid 2019 wurde jetzt im Jänner 2021 veranlagt): zählt dieser Betrag als Fälligkeit im oben genannten Zeitraum (da es ja eine Nachforderung aus 2019 ist?)

danke