Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Quarantäne/Feiertag
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beim Antrag Quarantäne nach Epidemiegesetz ist das Bruttoentgelt anzugeben
das Feiertagsentgelt (Feiertrag während der Quarantäne) wird nicht mitgerechnet oder?
danke
Das werden wohl irgendwann die Gerichte endgültig klären.

Bis dahin empfehle ich die Vorgangsweise analog zum Krankenstand in der Kollision mit einem gesetzlichen Feiertag.