Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: AfA durch Begründung von wirtschaftlichem Eigentum beim Fruchtgenussberechtigten
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Wenn der Fruchtgenussberechtigte (kein Vorbehaltsgenussrecht) am Gebäude Umbauten und Sanierungen vornimmt, sprich gleich einem Eigentümer agiert, ist er dann wirtschaftlicher Eigentümer und kann die AfA geltend machen?  

MfG
Waltraud Klima
Guten Tag,

das hängt von der Fruchtgenussgestaltung und der damit verbundenen Einkünftezurechnung ab. Bei ungünstiger Gestaltung und strenger Auslegung durch das FA können die Einkünfte dem zivilrechtlichen Eigentümer und die Aufwendungen demjenigen, der sie trägt, zuzurechnen sein. Bei demjenigen würde dann Liebhaberei vorliegen.

Viele Grüße