Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Einlagenrückzahlung GF-Gesellschafter (100%)
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Auch bei einer Einlagenrückzahlung ist eine Kapitalertragsteuer Anmeldung durchzuführen und beim Punkt KEST Pflicht ist dies anzugeben (damit fällt somit keine KEST an).

Ist diese Einlagenrückzahlung nun wie eine Gewinnausschüttung SV pflichtig oder nicht?
Man muss bei der Einlagenrückzahlung ohnehin mal sehen, ob diese dem Grunde nach Steuerpflichtig ist oder nicht. Wenn dies abgeklärt ist, kann erst über die Steuerpflicht entschieden werden oder nicht. Einlagenrückzahlungen sind nicht sv-pflichtig!
Dies ist geklärt, es besteht keine Steuerpflicht.