Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: vorzeitiger Mutterschutz
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Hallo liebe Kollegen!
Bitte um Hilfe beim folgenden Sachverhalt:
Mitarbeiterin ist schwanger mit Zwillingen - jetzt wird sie vom Arzt ab dem 15.08.21 in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt.
Wie berechne ich den Urlaub?
So wie sonst auch oder gibt es da eine Sonderregelung? - Ich kann diesbezüglich leider nichts finden.

Ist es richtig, wenn ich für 8 Wochen vorher und 12 Wochen (wegen Mehrlingsgeburt) den Urlaub berechne?
Danke für Eure Hilfe!
Schöne Grüße
Sandra
Hallo,
der Urlaubsanspruch geht bei schwangeren DNinnen immer bis ENDE Mutterschutz (damit egal ob vorzeitiger Mutterschutz oder nicht).
Das Ende ist immer das selbe. 
LG
Robert