Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Sonderzahlung Teilzeitkraft
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Liebes Forum,

ich benötige für folgendes Problem Hilfe:

Unternehmen ohne Kollektivvertrag - DN erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Muss den Teilzeitkräften der Durchschnitt der Mehrarbeitsstunden verrechnet werden oder ist
das bei einer freiwilligen Zahlung der SZ nicht verpflichtend?

Schöne Grüße
Anita
Soweit die Teilzeitmehrarbeit auch regelmäßig bezahlt wurde (also nicht durch ZA konsumiert), ist sie (allerdings ohne Zuschlag) in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen.