Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Urlaubszuschuss im Haushalt beschäftigte
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Ist es richtig, dass im Haushalt beschäftigte (Reinigungskraft, Babysitter) einen Urlaubszuschuss in der Höhe des 2fachen Bruttobezugs erhalten bzw nach 20 Jahren sogar das 2,5fache?
Oder ist hier lediglich die Formulierung unglücklich gewählt und gemeint, dass zusätzlich zum laufenden Bezug ein weiterer Bezug während dem Urlaub fällig wird.
Nein, das stimmt schon, dass es einen doppelten UZ gibt. Siehe dazu auch § 9 des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes.
Danke für die rasche Bestätigung.

BG
Alexander Pfeiffer

Das macht eine Nanny oder eine Pflegeperson ganz schön teuer für einen privaten Haushalt.