Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit in Verbindung mit Bildungskarenz, Risikogruppe und Frage Arbeitsausmaß AMS Antrag
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Lieber Herr Kurzböck,

wir dürfen wieder KUA Anträge machen, weil wir im Lockdown sind.

Frage 1)
ich hatte den Fall noch nicht dass jemand in Bildungskarenz war und ich KUA zu beantragen habe. Muss diese Person in den Beschäftigungsstand unmittelbar vor Beginn der KUA miteinbezogen werden. Sie kommt erst in 1/2 Jahr wieder aus Bildungskarenz zurück.

wir haben 10 Dienstnehmer davon ist eine Person in Bildungskarenz. Wie muss die Angabe in der Sozialpartnervereinbarung lauten.  Beschäftigungsstand vor KUA 10 oder 9 Personen?

Frage 2)
wir haben weiters eine Person, für die wir aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ab 22.11.2021 freistellen - hat Attest.

ist diese Person in den KUA Antrag mitaufzunehmen oder gar nicht? Was geht hier vor?

Frage 3)
wir hatten eigentlich geplant den Kurzarbeitszeitraum auf die max Länge von 6 Monaten zu beantragen, da wir alle nicht wissen wie lang der Lockdown dauert und würden ev vorzeitg beenden. Überlegen aber aufgrund gestriger Chefinfo WKO den Zeitraum wie angeraten wegen 100 % Beihilfe bis 31.12.2021 zu stellen. Was halten sie davon bzw. gibt es da vereinfachte Möglichkeiten im Fall des Lockdwons über den Dezember 2021 hinaus ein vereinfachtes Verfahren der Verlängerung in Anspruch zu nehmen um den ganzen Antragswahnsinn nicht nochmals machen zu müssen?

ist es wirkich so dass wir Arbeitsausfall mit 90 % beantragen müssen obwohl eventuell mit 100 % zu rechnen ist? Wenn dann 100 % Arbeitsausfall vorliegt ist dann noch einen Änderungsantrag vor Einreichung AMS Abrechnung einzubringen auf 100 %?

Vielen herzlichen Dank für ihre Hilfe
zu Frage 1:

gehört meines Erachtens mitgerechnet.


zu Frage 2:

Gehört auch in den Beschäftigtenstand dazu.

Die Entlohnung gebührt in Höhe des Mindestbruttoentgelts.

Beihilfe gibt es aber keine, weil es eine Ersatzleistung von der ÖGK gibt.


zu Frage 3:

Die Empfehlungen der WKO-Aussendung unterstütze ich voll und ganz, weil dies die einzigen derzeit verfügbaren Optionen sind.

Aber es wird laufend weiterverhandelt.
Vielen Dank