Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale
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Lieber Herr Kurzböck,

Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.

bitte um Info

Vielen herzlichen Dank
Für den Fall, dass Sie mit dem Begriff "Trinkgeldpauschale" die "Trinkgeldersatzregelung" während der Kurzarbeit meinen, so liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig, dass diese allen Arbeitnehmer*innen, die sich in einem Betrieb, welcher dieser Regelung unterworfen ist, in Kurzarbeit befinden.

Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine Trinkgeldpauschale zum Ansatz kommt oder nicht.
Danke für die schnelle Antwort.
ja ich meine die Trinkgeldersatzregelung während der KUA

Schönes Wochenende