Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Homeoffice mehr als 100 Tage
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Lieber Herr Kurzböck,

ist es korrekt, dass, wie auf der Seite der Arbeiterkammer zu lesen ist, der Kostenersatz für Homeoffice an mehr als 100 Tagen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden kann, wenn ein geringerer Satz als € 3 pro HO-Tag ausbezahlt wird.

https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona


Ich bin bisher davon ausgegangen, dass grundsätzlich nicht mehr als 100 Tage möglich sind. Sollten weniger als € 3 ausbezahlt werden, kann die Dienstnehmerin die Differenz im Rahmen der AV geltend machen.

Mit Dank im Voraus
Ja, auf diesen Umstand habe ich bereits im Frühjahr hier im Newbereich aufmerksam gemacht.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Darf ich mich bitte auch hier mit einer Frage "anhängen":
Ist gesichert, dass es die ÖGK im Hinblick auf § 49/3/31 ASVG genauso sieht, nicht zuletzt, weil dort auf die EStG-Regelung verwiesen wird ?
Es ist eine BMF-Auslegung, an die sich normalerweise auch die ÖGK hält.
Die ÖGK tut sich momentan leider noch schwer auf eine § 43a ASVG Anfrage dazu konkret Zustimmung zu geben, sondern ist immer noch in österreichweiter Abstimmung.
§ 49 Abs. 3 Z 31 ASVG lautet:
31. der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die Dienstgeber/innen ihren Dienstnehmer/inne/n für die berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlassen, und ein Homeoffice-Pauschale, wenn und soweit dieses nach § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Damit hat sich die SV mE an die LSt gebunden.
Hätte ich auch so gesehen, dennoch steht die schriftliche Antwort auf die Anfrage noch aus.