Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Beschäftigung eines Pensionisten geringfügig
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Ein Klient möchte einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen der bereits in der regulären Alterspension ist.

Muss ein solcher Mitarbeiter im Folgejahr mit einer Nachforderung der GKK rechnen
(wie jeder andere, der noch nicht in Pension ist)?

Wir sind uns da nicht sicher.

Danke für Ihre Rückmeldungen.

Manfred Haslinger
Vielen Dank für die schnelle Antwort Smile - dieser Link hat alle Fragen beantwortet

Noch einen schönen Tag