Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit Entgeltdynamisierung Sozialversicherung
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Kurzarbeit. Wenn nun im Jänner eine KV-Erhöhung ist, ändert sich dadurch ja auch das Mindest-Brutto.
Wie ist das mit der Sozialversicherung. Bleibt diese gleich (SV vor Kurzarbeit)?
Danke!
Die SV-Beitragsgrundlage wird ebenfalls angepasst, allerdings möglicherweise nicht zeitgleich, sondern erst ab dem Zeitpunkt der nächsten Verlängerung der Kurzarbeit.

Wurde die Kurzarbeit mit Wirkung ab 1.1.2022 verlängert, dann erfolgt diese Anpassung gleich, sonst erst zum nächsten Verlängerungstermin.