Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Grundlegende Änderungen bei IG Lieferungen ab 1.1.2020
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Wir haben gelesen, dass es ab 2020 große Änderungen bezüglich notwendiger Nachweise bei den IG Lieferungen auf Grund einer Sofortmaßnahme der EU-Kommission geben soll.

Der Eintrag in der ZM ist nun zwingend erforderlich.
Wenn der Verkäufer den Versand organisiert benötigt er mindestens 2 Nachweise für den erfolgten Transport.
Im Abholfall ist eine schriftliche Erklärund des Erwerbers nötig.

Wissen Sie, wo man das genauer nachlesen kann?
Man muss ja die Klienten informieren!

Vielen Dank
Sehr geehrter Manfred,

es handelt sich dabei um sogenannte "Quick Fixes" der EU-Kommission. Die Umsetzung in Österreich ist mit dem Steuerreformgesetz geplant, die Beschlussfassung bleibt abzuwarten.

Sie finden diverse Kanzlei-Newsletter mit Detailinformationen, wenn Sie unter dem Begriff "Umsatzsteuer Quick Fixes" suchen. Der Entwurf zum Steuerreformgesetz ist auf der BMF-Website zu finden.

Viele Grüße
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Hallo Manfred
Sie kommen ja regelmäßig zu den tollen NÖBBC Fortbildungen.
Beim NÖ Steuertag im Herbst (am 7.12. im WIFI Mödling) wird Frau Mag. Manuela Meyerhofer darüber informieren.
Sehen wir uns?
Lieber Hr. Hendrich, ja wir sehen uns auch an diesem Tag.

Allerdings ist der 7.12. recht spät, wenn wir unsere Klienten auf die Änderungen rechtzeitig hinweisen wollen.
Die haben sicher Anpassungen in der Administration vorzunehmen und im Stress des Vorweihnachtsgeschäfts werden sie keine Zeit dazu haben.

Aber wieder einmal - vielen vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Organisation.
Oder am 12.10. im WIFI St. Pölten
Günter Hendrich
Danke für den Tipp. Ich habe mich bereits seit längerem für diesen Termin angemeldet.Liebe Grüße