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Sozialfondszahlungen - KV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger sowie Bewachungsgewerbe - Beitragsgrundlage

Meine Anregung, man möge in den Kollektivverträgen die Texte, welche die neue Sozialfondszahlungen regeln, anpassen, wurde dankenswerterweise angenommen und rasch umgesetzt.

Nun dürfte es sehr klar sein, dass der Beitrag auch von den Sonderzahlungen zu entrichten ist und dass die Höchstbeitragsgrundlage jeweils keine relevante Grenze darstellt.

Exemplarisch dafür darf ich dazu nachstehend das Klarstellungsschreiben im Bereich der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger verlinken:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...lfonds.pdf

Im Bereich des Bewachungsgewerbes wird diese Anpassung - nach Auskunft der Wirtschaftskammer auch vollzogen.