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Elektro-KFZ und Betriebliche Vorsorge

Die ÖGK bestätigte vor kurzem nun auch offiziell, dass im Falle von Elektro-KFZ, die von Arbeitgeberseite einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden, und bei denen aus steuerlicher Sicht kein Sachbezug berücksichtigt wird, auch aus BV-Sicht keine Grundlage zu berücksichtigen ist.

Die Begründung dafür ist relativ simpel: weil diese Leistung steuerfrei ist, fällt auch keine SV-Beitragsgrundlage dafür an (es liegt kein Entgelt im Sinne des § 49 ASVG vor), weshalb in weiterer Folge dann (logischerweise) auch keine BV-Beiträge zu entrichten sind.