Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kurzarbeit - Sollstunden
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Der Fehler, dass für den Februar 2022 von der "Pauschalbetrachtung" (wöchentliche NAZ mal 4,33) abgegangen wurde wurde ja behoben.

Darf man diese Pauschalberechnung (NAZ x 4,33) eigentlich immer maximal ansetzen auch wenn sich bei exakter Berechnung im Feber tatsächlich weniger Sollstunden ergeben?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und lg
Das AMS hat sich in Bezug auf Beginn der Phase 4 für diese Pauschalbetrachtung entschieden und dabei auch allfällige derartiges Auseinanderklaffen in Kauf genommen.