Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Umsatzsteuer Kleinunternehmergrenze
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Liebes Forum,

zählen bei der Umsatzgrenze von 35.000 auch ZM-pflichtige EU-Leistungen dazu, welche nicht in der UVA eingetragen werden?

Danke!!
Nein, vgl. z.B.

1) Kollmann, USt leicht verständlich, 6. Auflage, Seite 120, Abschnitt 2.9.4;
2) Software USt für Kleinunternehmer, www.kolltax.at und
3) unzählige Vortrags- und Seminarunterlagen unterlagen von mir

Ig. Lieferungen gehören hingegen dazu (sind ja auch "ZM-pflichtige" Leistungen ;-))

Liebe Grüße und viel Erfolg
Sehr geehrter Herr Kollmann,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Werde mir hier die neueste Ausgabe Ihres Buches zulegen (habe leider schon eine ältere Ausgabe).

Eine Frage noch dazu: wenn man hier freiwillig zur Umsatzsteuer optiert, und zu 95% solche Umsätze vorliegen, hat man dann überhaupt einen Vorsteuerabzug?

Vielen Dank!!