Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Vorsteuerabzug
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Liebes Forum,

wenn jemand ausschließlich oder zumindest überwiegend ZM-pflichtige EU-Leistungen (z.B. Handelsvermittler) hat, welche ja nicht in der UVA einzutragen sind, ist es dann trotzdem möglich, sich im Zuge einer Optierung zur Umsatzsteuerpflicht die Vorsteuern zu holen?

Vielen Dank!!!
Bei Option (also Antrag auf Regelbesteuerung) auf jeden Fall.

Ohne Option: systematisch m.E. auch, aber selbe Problematik siehe folgendes Beispiel aus meinen Vortragsunterlagen:

Spielwarenhändler aus Klagenfurt hat folgende Umsätze:
Verkauf an Privatkunden in Österreich: 20.000,-
Versandhandelsumsätze an Privatkunden nach Deutschland: 130.000,-
Kleinunternehmer gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Vorsteuerabzug für Einkauf der Waren in Österreich?
M.E. ja, da i.Z.m. mit steuerpflichtigen Umsätzen
EuGH 15.11.2017, C-507/16: eher nein
Problem § 12 Abs 3 Z 3 UStG: „Vom Vorsteuerabzug sind ausgeschlossen: die Steuer für Lieferungen und
sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die – wären
sie steuerbar – steuerfrei sein würden“ – abstrakte Betrachtung?? - der einzelne Umsatz wäre ggf. in Österreich unecht befreit, aber im Beispiel:
Die 130.000,- wären im Inland steuerpflichtig, da die 35.000,- Grenze weit überschritten wäre
Sehr geehrter Herr Kollmann,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!!!