Fachforum für Rechnungswesen

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Hallo, ich habe eine Anfänger-Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ein-Personen-GmbH, bei der nur der 100 % Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitet.
NeuFöG wurde in Anspruch genommen, daher kein DB, DZ, KommSt.

Muss ich dennoch irgendwelche Meldungen für ihn abgeben?
Muss ich trotzdem ein KommSt-Konto für ihn anlegen und/oder sogar eine Beitragskontonummer bei der ÖGK beantragen?

DANKE vorab!
Sobald die Gesellschaft mbH ASVG-versicherte (freie) Dienstnehmer*innen oder Lehrlinge beschäftigt, wird eine Beitragskontonummer von Seiten der ÖGK benötigt. Im Augenblick ist dies nicht zwingend der Fall.

Falls die Betätigung im BUAG-Bereich erfolgt, so wäre dort eine Registrierung jedenfalls empfehlenswert (auch bevor noch Dienstnehmer*innen beschäftigt werden).

Solange keine Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer besteht, wird auch vorläufig in der betreffenden Gemeinde dafür noch keine Steuernummer benötigt.