Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Verhinderung Dienstantritt
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Hallo, 

hab folgende Frage:
DN hat Dienstvertrag unterschrieben. 1 Arbeitsstag ist der 02.05.22. DV mit probemonat und befristung. Haben eine nachricht von angehörigen erhalten, dass dn  einen schweren unfall hatte, dn befindet sich im künstlichen tiefschlaf, arbeitsantritt zum 02.05 ist ausgeschlossen.

Muss man jetzt eine anmeldung zum 02.05. Bei der ögk machen?

Danke
Nein, da der Dienstantritt ja nicht stattfindet.
Bzw. wenn die Anmeldung bereits erfolgte, ist diese wieder zu stornieren.