Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Verwendung UID bei Kleinunternehmer
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Hallo!

Wenn ein Kleinunternehmer für Leistungen im EU-Ausland eine UID Nummer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt, gilt auch dies als Verzicht für die Anwendung der Erwerbsschwelle, oder ist dies getrennt zu betrachten?

Also nur, wenn der Kleinunternehmer dem Lieferanten gegenüber seine UID Nummer angibt, verzichtet er auf die Anwendung der Erwerbschwelle?

Danke!
Beantwortung durch einen externen Experten - Angaben ohne Gewähr
Nur die Verwendung der UID (die Vorweis) beim Erwerb gegenüber den Lieferanten gilt als Verzicht auf die Anwendung der Erwerbschwelle!

Liebe Grüße
Günter Hendrich, BÖB