Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: KV IT - Telearbeit oder Homeoffice?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,



ich habe einen Klienten der 1 DN vollzeit beschäftigt. Arbeitsort ist seine Wohnadresse
* DG hat keine Büroräumlichkeiten
* SV ist Bundesland wo DN wohnt (Oberösterreich) und
* Kommst ist Bundesland wo die Firma ist (Steiermark) - da hab ich mit der Gemeinde vom Firmensitz korrespondiert (die waren sich auch nicht sicher)
* Gehalt laut KV ST2
* Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt ( Laptop)




Meine Frage:

Fällt das jetzt unter Telearbeit (KV IT § 9 Telearbeit) oder Homeoffice?

Finde die Unterscheidung schwierig und es macht einen Unterschied, ob ich Homeoffice Tage melde oder nicht?
Denn somit würde ich ja jeden Arbeitstag als Homeoffice Tag melden? - das Thema verwirrt mich schon Confused



 

„Homeoffice“

Homeoffice Vereinbarung

Homeoffice Tage melden

Homeoffice Pauschale auszahlen – z.b. davon 100 Tage frei zu je 3 Euro und darüber hinaus pflichtig (wäre ja quasi ein Kostenersatz)

 

 

„Telearbeit“

Telearbeit Vereinbarung und Kostenersatz (tatsächlich oder pauschal)

Keine Homeoffice Tage melden?





Es gibt ja mittlerweise die Begrifflichkeiten: Telearbeit, Working Mobile und Homeoffice.
WKO meinte es ist Homeoffice und es sind die Homeoffice Tage zu melden?


Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, bin schon verwirrt und unsicher
Ich kann die Rückmeldung, die Sie von der Auskunftsstelle der WKO erhalten haben, jedenfalls bestätigen.

§ 9 des IT-KV beschreibt den "Telearbeitsplatz", der auch das "Homeoffice" umfasst (der Begriff ist insoweit ein bisschen weiter gefasst).

Ob eine Homeoffice-Pauschale zu bezahlen ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Die € 3,00 pro Tag sind ja "nur" eine abgabenfreie Möglichkeit, was aber nicht bedeutet, dass man keinen Ersatzanspruch hat. Aber ob es die € 3,00 sind, die abgabenfrei sind oder mehr oder weniger, das ist dann arbeitsrechtlich (häufig) eigens zu beurteilen.