Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Nutzungsdauer Garagen
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Hallo,
eine KFZ-Werkstätte (Gewerbebetrieb) hat 15 Garagen errichtet (Beton-Fertiggaragen) welche nun vermietet werden.
Ist hier die Nutzungsdauer 40 Jahre oder 67 Jahre?
Danke!
RZ3155c EST RL

Die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Garage oder Pkw-Abstellplatz) stellt hingegen dem Grunde nach keine Gebäudeüberlassung für Wohnzwecke dar. Daher unterliegt eine allenfalls mit einer Wohnung mitvermietete Garage nicht dem (einheitlichen) AfA-Satz von 1,5%. Hinsichtlich der Garage oder des PKW-Abstellplatzes ist daher stets der AfA-Satz von 2,5% anzuwenden.


LG