Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Lehrlingsentschädigung Berufsschule durchgefallen
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Ein Lehrling (Dachdecker) hat das 1. Berufsschuljahr nicht erfolgreich abgeschlossen und muss es wiederholen.
Gebührt ihm trotzdem ab dem 2. Berufsjahr die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres? Im anzuwendenden KV ist hierzu keine besondere Regelung vorgesehen (wie bsp im KV Metall).
Ist somit das Lehrjahr entkoppelt vom Berufsschuljahr zu betrachten?
Fragen zu konkret anzuwendenden Kollektivverträgen kann ich nur beantworten, wenn im Fragetext auch der konkret anzuwendende Kollektivvertrag verlinkt wurde (zB unter www.kollektivvertrag.at).

Wenn es - so wie Sie schreiben - dazu keine eigene Regelung gibt, dann ist Ihre Schlussfolgerung korrekt.