Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kleinunternehmerpauschalierung
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Welche Umsatzgrenze gilt für Psychotherapeuten? 

Danke im Voraus!
Ute Ehmann
Voraussetzungen

Die Pauschalierung kann angewendet werden, wenn die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Umsätze bis 35.000 Euro) anwendbar ist (ab der Veranlagung 2021). Unschädlich ist, wenn die Umsatzsteuerbefreiung nur deswegen nicht anwendbar ist, weil auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die von der Pauschalierung nicht betroffen sind (z.B. Vermietungseinkünfte) oder weil auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 verzichtet wurde.

lg
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße
Ute Ehmann